Sehr geehrte Damen und Herren,
untenstehenden Mailverkehr möchte ich Ihnen gerne zur Kenntnis geben.
Darin wird die Lage zum Kleinschifferzeugnis erläutert.
Ich hoffe damit zur Klärung des Sachverhaltes beigetragen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Jochen Grimm
Fachgruppe Beruf M3
Fischereiverband Unterfranken e. V.
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Gesendet: Montag, 3. Juli 2023 10:12
An: Jochen Grimm <Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!>
Betreff: AW: Umtausch eines Sportbootführerscheins in ein Kleinschifferzeugnis
Sehr geehrter Herr Grimm,
leider ist die Abgrenzung von Kleinschifferzeugnis und Sportbootführerschein nicht immer ganz eindeutig möglich: Für die Frage, ob Sie ein Kleinschifferzeugnis benötigen oder ob (weiterhin) ein Sportbootführerschein ausreichend ist, kommt es auf die Frage an, ob die Tätigkeit für den jeweiligen einzelnen Schiffsführer einen Sport- und Freizeitzweck darstellt. Ist dies der Fall, genügt ein Sportbootführerschein; ansonsten ist ein Kleinschifferzeugnis erforderlich.
Gegen die Annahme von Sport- und Freizeitzwecken spräche z.B. wenn die Schiffsführer für ihre Tätigkeit ein Entgelt erhalten. In diesem Fall dürfte in der Regel ein Kleinschifferzeugnis erforderlich sein, da es sich um eine gewerbliche Tätigkeit handeln dürfte. Sind sie hingegen ehrenamtlich in ihrer Freizeit tätig, dürfte es sich um einen Freizweitzweck handeln, sodass ein Sportbootführerschein ausreichen dürfte.
Insofern dürfte z.B. die Fischerei für den Eigenverzehr noch einen Freizeitzweck darstellen, sodass ein Sportbootführerschein ausreichend ist. Sobald Sie aber Einkünfte aus der Fischerei erzielen, ist ein Kleinschifferzeugnis erforderlich.
Die bisherigen "15 PS-Freigrenzen" (für Verbrennungsmotoren) bei Sportbootführerscheinen gelten übrigens auch für Kleinschifferzeugnisse. D.h. bis 15 PS benötigen Sie weder ein Kleinschifferzeugnis noch einen Sportbootführerschein (vgl. § 12 Abs. 1 Nr. 1 BinSchPersV).
Mit freundlichen Grüßen
Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt Am Propsthof 51
53121 Bonn
www.wsv.de